Folgende Velotypen gelten als Handgepäck und benötigen keinen Fahrausweis:
- Zusammengeklappte Faltvelos.
- Veloanhänger.
- Velos von Kindern unter 6 Jahren.
- Einkaufstrolley (auch mit Velokupplung).
- (E-)Trottinette, wenn das grösste Rad höchstens 30cm Durchmesser hat resp. kleiner als 12 Zoll ist
- Velo mit demontiertem Vorderrad in Tragtasche verpackt.
Für Velos mit demontiertem Vorderrad verwenden Sie eine spezialisierte Tragtasche wie beispielsweise den TranZbag. Jede Transporttasche, unabhängig vom Hersteller, wird akzeptiert, sofern das demontierte Vorderrad in der Tragtasche verstaut wird und die Transporttasche leicht tragbar ist.
So funktioniert‘s.
- Verstauen Sie Ihr verpacktes Velo mit demontiertem Vorderrad während der Zugfahrt unter bzw. über dem Sitz oder im Einsteigebereich.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Velotragetasche gut gesichert ist und nicht umkippen kann, keine anderen Fahrgäste behindert, keine Schiebetüren blockiert und keine Unfallgefahr darstellt.
- Die mit einem Velopiktogramm gekennzeichneten Plattformen sind für den kostenpflichtigen Velotransport reserviert und dürfen nicht mit Velotragetaschen belegt werden.
- Wenn Sie Ihre Velotragetasche auf einem Sitzplatz deponieren möchten, müssen Sie zusätzlich ein halbes Billett lösen.
- Wie für Ihr übriges Handgepäck auch, haften Sie allein für Ihr Velo.