Akzeptierte Ausweispapiere «SBB Kundenidentifikation».
1. Pass und Identitätskarten, Schweiz und Ausland.
- Ordentlicher Pass (inkl. Diplomaten und Dienstpass)
- Identitätskarte.
2. Fremdenpolizeiliche Ausweise.
- Ausweis B (Jahresaufenthalter)
- Ausweis C (Niedergelassene)
- Ausweis L (Kurzaufenthalter)
- Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)
- Ausweis N (Asylsuchende)
- Ausweis S (Schutzbedürftige)
- Ausweis G (Grenzgänger )
3. Ausweise des Strassenverkehrsamtes.
Führerausweise der kantonalen Strassenverkehrsämter aller Kategorien, ohne Lernfahrausweis
4. Weitere Dokumente.
- Reiseausweis für Flüchtlinge
- «Pass für eine ausländische Person»
Für natürliche Personen mit Wohnsitz/Aufenthalt in der Schweiz werden sämtliche Ausweise zugelassen, Ziffer 1 – 4.
Für natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland werden die Ausweise gemäss Ziffer 1 sowie der Grenzgängerausweis (Ausweis G) zugelassen.
Die Ausweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlage gültig und mit einer Fotografie versehen sein. Die von eine Schweizer oder Fürstentum Liechtensteinischen Behörde ausgestellten Ausweise gemäss Ziffer 1 gelten bis zu einer Ablauffrist von maximal 5 Jahren als gültig.