Beim AJC um handelt es sich um ein Entgegenkommen der Bahnen bei Anschlussbrüchen zwischen separaten Transportverträgen. Wenn Sie auf so einer internationalen Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls Ihren Anschlusszug verpassen, können Sie den nächsten verfügbaren Zug desselben Beförderers zur Weiterreise nutzen.
Hingegen besteht kein Anspruch auf Erstattung von Hotel- oder Taxikosten.
Wie funktioniert die Weiterreise in so einem Fall?
Bitte besorgen Sie sich zunächst eine Verspätungsbestätigung (die Art der Bestätigung kann je nach Eisenbahnverkehrsunternehmen unterschiedlich sein). Sie kann vom Zugpersonal oder vom Personal vor Ort am Bahnhof ausgestellt werden.
Wenden Sie sich dann in Ihrem Anschlussbahnhof (der Bahnhof, in dem Sie in den internationalen Zug einsteigen sollten, den Sie verpasst haben) an das zuständige Personal, z. B. am bedienten Schalter oder an einem InfoPoint. Das Personal informiert Sie über Ihre Weiterreisemöglichkeiten und die dafür geltenden Bedingungen.
Das Verfahren ist bei allen Betreibern, die sich dem Abkommen angeschlossen haben, gleich.
Bedingungen der AJC-Vereinbarung.
Für die Anwendung der AJC-Kulanzregelung gelten folgende Bedingungen:
- Sie sind in Besitz separater Transportverträge für eine internationale Reise. Jeder Ihrer Fahrausweise stellt einen eigenständigen Beförderungsvertrag dar.
- Bei Ihrer ursprünglichen Buchung hatten Sie eine ausreichende Umsteigezeit eingeplant.
- Die Möglichkeit, den nächsten Zug zu nehmen, ohne ein neues Billett kaufen zu müssen, gibt Ihnen keine Garantie für einen Sitzplatz.
Anwendungsbeispiel.
Sie reisen von Bern über Genf und Paris nach London und haben die Reise über verschiedene Anbieter (SBB plus einen Drittverkäufer) erworben. Sie sind in Besitz der folgenden Transportverträge:
- Transportvertrag 1: der von der SBB ausgestellte Transportvertrag Bern–Genf–Paris.
- Transportvertrag 2: der durch einen Drittverkäufer ausgestellte Transportvertrag Paris–London.
Der Zug von Genf nach Paris hat eine unvorhergesehene Verspätung, sodass Sie Ihren Anschlusszug in Paris verpassen. Bereits im TGV Lyria-Zug zwischen Genf und Paris haben Sie eine Bestätigung über die Verspätung vom Zugpersonal erhalten.
Mit dieser Bestätigung wenden Sie sich an das Eurostar-Personal im Eurostar-Bahnhof in Paris. Die Mitarbeitenden vor Ort werden sich vergewissern, dass Sie genügend Zeit für Ihren Anschlusszug eingeplant hatten und Sie dann darüber informieren, wann der nächste Eurostar-Zug nach London fahren wird, den Sie dann ohne weitere Kosten nutzen können. Möglicherweise kann Ihnen Eurostar nicht auf dem nächstspäteren Zug einen Sitzplatz anbieten, weil Züge mit obligatorischer Platzreservierung bereits ausgebucht sein können. Man wird Sie jedoch auf die nächstmöglich verfügbare Verbindung buchen.
Wenn die nächste Reisemöglichkeit erst am folgenden Tag besteht und Sie im Hotel übernachten müssen, dann können entstandene Kosten für eine Hotelübernachtung nicht von uns übernommen werden.