Im Allgemeinen gilt folgende Regel: Mindestens eine Person muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein (Billett, Tageskarte, GA, Streckenabo, Modul-Abo, jedoch nicht Halbtax-Abo ohne Billett und Junior-Karte ohne Billett).
Beispiel A.
Begleitabo und Halbtax-Abo = es reicht ein Billett zum halben Preis.
Eine Person mit einer Behinderung mit Begleitabo reist zusammen mit einer Person, die ein Halbtax hat. Der Reisende mit einer Behinderung reist gratis und die Begleitperson mit Halbtax kauft ein Billett zum halben Preis.
Beispiel B.
Begleitabo und Generalabonnement = es reicht das Generalabonnement.
Eine Person mit einer Behinderung mit Begleiterkarte reist zusammen mit einer Person, die ein GA besitzt. Der Reisende mit einer Behinderung reist gratis und die Begleitperson reist mit GA.
Beispiel C.
Begleitabo, Halbtax-Abo und Junior-Karte = es reicht ein Billett zum halben Preis.
Ein Elternteil besitzt ein Halbtax. Er reist mit 2 Kindern. Ein Kind hat eine Junior-Karte. Das andere Kind ist auf einen Rollstuhl angewiesen und besitzt ein Begleitabo. Der Elternteil mit dem Halbtax löst ein Billett zum halben Preis, das Kind im Rollstuhl reist gratis mit dem Begleitabo, das andere Kind reist gratis mit der Junior-Karte. Die Junior-Karte gilt nur zusammen mit einem gültigen Billett (in diesem Beispiel das Billett des Elternteils mit Halbtax).
Beispiel D.
Zwei Begleitabos und ein Halbtax-Abo = eine Person mit Begleitabo braucht einen gültigen Fahrausweis.
Zwei Personen mit einer Behinderung mit Begleitabo reisen gemeinsam mit einer Person, die ein Halbtax hat. Eine Person mit einer Behinderung reist gratis und die Begleitperson mit Halbtax kauft ein Billett zum halben Preis. Die zweite Person mit einer Behinderung benötigt zusätzlich einen gültigen Fahrausweis.
Hinweis für Kindern bis zum 6ten Geburtstag: Kinder unter 6 Jahre erhalten kein Begleitabo. Dies da sie immer kostenlos reisen. Begleitpersonen müssen über einen gültigen Fahrausweis verfügen.