Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände gemäss Tarif 602 Gepäck.
Auszug aus dem Tarif: Gegenstände, die besonderem Beschädigungsrisiko ausgesetzt sind, z. B. Fernseher, Computer, Laptops, Möbel, Kameras, Fotoapparate und Handys, Edelmetalle, Schmuckstücke, Uhren, Edelsteine, Bargeld, Wertpapiere, Checkhefte, Ausweispapiere und ähnliche Dokumente, Zügelkisten, Behältnisse jeglicher Art, zerbrechliche Gegenstände, Kunstwerke, Antiquitäten. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Cargo-Fahrräder bzw. Lastenvelos sowie elektrische Spezialvelos sind aufgrund ihrer Masse und ihres Gewichts vom Transport ausgeschlossen.