Hallo Kemptthal8310Link öffnet in neuem Fenster. Ja, ganz klar! Du kannst dich telefonisch bei der Stelle melden, die auf dem Beleg steht. Meistens ist es das SBB Service Center Einnahmen. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Es lohnt sich darum beim ersten Anruf dranzubleiben. Sonst fängt man wieder hinten in der Warteschlange an. Dieses Stelle prüft die Einzelfälle und kann den Zuschlag reduzieren oder aufheben. In deinem Fall würde ich letzteres verlangen. @11407Link öffnet in neuem Fenster. hat schon viele gute Argumente aufgezeigt. Es ist nicht dein Fehler, dass das Swisscom-Netz nicht funktioniert hat und diese Tatsache lässt sich belegen. Zudem hattest du im Zug keine Alternative zum Lösen eines korrekten Anschlussbilletts (Schalter / Billettautomat), welches erst durch den Anschlussbruch notwendig wirde. Und du kannst aufzeigen, dass du schon mehrfach in der gleichen Situation ein Anschlussbillett gekauft hast. Auch nach meiner Ansicht muss dieser Zuschlag komplett storniert werden und es darf keinen Eintrag in das Schwarzfahrerregister geben. Andernfalls kann man dir nämlich beim nächsten Fall innert zwei Jahren eine höheren Betrag (2. Fall) aufbrummen. Solltest du wider Erwarten trotzdem eine reduzierte Gebühr zahlen müssen lohnt sich ev. ein zweiter Anruf bei der gleichen Stelle. Wenn du mit der Behanlumg deines Falles nicht einverstanden bist kannst du dich noch an die Ombudsstelle des Kantons ZürichLink öffnet in neuem Fenster. wenden. Dort hat man viel Erfahrung mit solchen Beschwerden gegen den ZVV;-). Bitte berichte hier, ob du erfolgreich warst. Gruss, Reto