Antrag auf Erstattung eines GA oder Halbtax bei Unfall oder Krankheit.

Hatten oder haben Sie einen Unfall oder eine Krankheit und konnten Ihr GA oder Halbtax nicht nutzen? Dann können Sie einen Erstattungsantrag stellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus. 

Tipp: Falls Sie ein GA haben, können Sie dieses während Ihrer Reiseunfähigkeit auch hinterlegen und zwar mindestens für 5, längstens für 30 Tage pro Abojahr.

Zur Hinterlegung des GA

Bevor Sie starten: 

  • Die Reiseunfähigkeit muss mind. 5 Tage betragen, kann jedoch auch unbefristet sein.
  • Sie benötigen ein Arztzeugnis, das Ihre Reiseunfähigkeit bestätigt (Arbeitsunfähigkeit reicht nicht).

Kurze Reiseunfähigkeit zwischen 5 und 29 Tagen.

  • Die Erstattung kann erst nach Ende der Reiseunfähigkeit vorgenommen werden. 
  • Das Erstattungsgesuch müssen Sie bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Reiseunfähigkeit einreichen (Bsp. Sie waren vom 1. bis 15. Juni reiseunfähig, deshalb müssen Sie das Erstattungsgesuch bis spätestens 14. Juli einreichen). 
  • Das Arztzeugnis muss per letztem Tag der Reiseunfähigkeit oder später ausgestellt sein. 
  • Die Erstattung erfolgt pro rata abzüglich eines Selbstbehaltes von 10 Franken auf das SwissPass-Konto und wird mit der Folgerechnung verrechnet. 

Lange Reiseunfähigkeit ab 30 Tagen.

  • Das Erstattungsgesuch müssen Sie bis spätestens 1 Jahr nach Beginn der Reiseunfähigkeit einreichen. 
  • Das Arztzeugnis darf zum Zeitpunkt der Erstattungsanfrage nicht älter als ein Monat sein. (Bsp. Reiseunfähigkeit ab 5. Juni bis auf Weiteres. Erstattungsanfrage am 4. September. Das Arztzeugnis darf nicht vor dem 3. August datiert sein).
  • Der Vertrag wird per Vortag der Reiseunfähigkeit gekündigt. Die Erstattung erfolgt pro rata abzüglich eines Selbstbehaltes von 10 Franken und wird auf das IBAN-Konto des Vertragspartners/der Vertragspartnerin ausbezahlt.
Nutzen Sie einen Screenreader? Falls Sie Probleme mit dem Versenden des Formulars haben, können Sie Ihr Anliegen auch telefonisch mitteilen: Contact Center Handicap, Tel. 0800 007 102 (kostenlos in der Schweiz), täglich erreichbar von 5 bis 24 Uhr.

Formularschritte

Kontakt Aboinhaber:in.
Anrede

Sind Sie noch reiseunfähig?

Arztzeugnis für lange Reiseunfähigkeit ab 30 Tagen.

Auf dem Arztzeugnis muss stehen: «Zeugnis für Reiseunfähigkeit». Dazu noch der Vermerk «länger als 30 Tage» resp. «bis auf Weiteres». Eine Erstattung ist bis max. 1 Jahr nach Beginn der Reiseunfähigkeit möglich. Das Arztzeugnis darf zum Zeitpunkt der Erstattungsanfrage jedoch maximal 30 Tage vorher ausgestellt worden sein (Beispiel: Reiseunfähigkeit ab 5.6 bis auf weiteres. Erstattungsanfrage am 4.9. Das Arztzeugnis muss spätestens am 3.8. ausgestellt worden sein).

Datei auswählen
Auf meinem Arztzeugnis steht «Reiseunfähigkeit». Ansonsten kann der Erstattungsantrag nicht berücksichtigt werden.

Angaben für die Erstattung.

Die Erstattung erfolgt an den/die Aboinhaber:in respektive an den/die Vertragspartner:in.

Arztzeugnis für kurze Reiseunfähigkeit 5 bis 29 Tage.

Auf dem Arztzeugnis muss stehen: «Zeugnis für Reiseunfähigkeit». Dazu noch ein Start- und Enddatum der Reiseunfähigkeit. Zum Zeitpunkt dieser Anfrage darf die beendete Reiseunfähigkeit nicht länger als 30 Tage zurückliegen (Beispiel. Reiseunfähigkeit 1.–15.6., Erstattungsgesuch bis spätestens 14.7. einreichen). Ansonsten können wir den Erstattungsantrag nicht berücksichtigen.

Datei auswählen
Kontakt meldende Person.
Anrede

Weiterführender Inhalt