Wurde Ihr Abo auf dem SwissPass gesperrt? Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie bei einer Sperrung des Halbtax oder des GA tun können.
Sehen Sie zuerst auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster. nach. Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie im Bereich «Abos» alle Informationen zu Ihrem Abo/Ihren Abos. Eine Sperrung kann mehrere Gründe haben:
Wurde Ihr Abo gesperrt, weil Sie es (noch) nicht bezahlt haben? Antworten finden Sie bei der Frage: «Was passiert, wenn ich nicht bezahlt habe?».
Sperrung der SwissPass-Karte wegen anderen Gründen: Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf (siehe Kontaktbox am Ende der Seite).
Damit Ihr Abo (GA / Halbtax) weiterhin gültig bleibt, müssen Sie es immer vor Beginn der Gültigkeit bezahlt haben. Sie erhalten jeweils rechtzeitig Informationen dazu. Eine Verlängerung der Zahlungsfrist ist nicht möglich.
Sobald Sie mit der Zahlung in Verzug sind, wird automatisch ein Mahnprozess ausgelöst. Dabei gelten folgende Fristen:
5 Tage nach Fälligkeit der Rechnung erhalten Sie eine Zahlungserinnerung ohne Gebühren.
Weitere 10 Tage später folgt die letzte Mahnung mit einer Gebühr von CHF 15.–.
Ohne Zahlung wird das Abo 30 Tage nach der Fälligkeit der Rechnung auf dem SwissPass gesperrt.
Ein gesperrtes Abo wird wieder aktiviert, sobald der überwiesene Betrag bei der SBB eingegangen ist oder Sie eine Zahlungsbestätigung vorweisen. Dies kann direkt an einem Bahnschalter erfolgen oder elektronisch an das SBB Contact Center. Rufen Sie uns dazu an (siehe Kontaktbox am Ende der Seite).
Ist eine Zahlung seit mehr als 58 Tagen fällig, wird die Forderung an das Inkasso übergeben. Bei einer Übergabe an das Inkasso wird Ihr Vertrag gekündigt und es folgt eine Betreibungsinformation per Post.
Alle Informationen zu offenen Rechnungen, Ihren Zahlungen sowie zum Status Ihres Abos finden Sie auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster.. Loggen Sie sich ein und sehen Sie unter «Abos» nach.
Ihr GA / Halbtax wurde aufgrund offener Forderungen gekündigt. Bitte teilen Sie der Inkassostelle Ihr Anliegen über das Formular mit, das auf der Betreibungsinformation erwähnt ist. Wichtig: Am Bahnschalter oder beim SBB Contact Center können wir Ihnen ab diesem Zeitpunkt keine Informationen mehr dazu erteilen.