Ob, wann und wo Sie einen Nachtzuschlag für Nachtangebote kaufen, erfahren Sie auf dieser Hilfeseite.
Dies ist abhängig vom Angebot. Grundsätzlich gelten Nachtzuschläge oder spezielle Nachttarife ab ca. 01.00 Uhr bis in die frühen Morgenstunden. Die zuschlagspflichtigen Verbindungen sind im Fahrplan entsprechend gekennzeichnet. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise online unter SBB.ch oder in der App SBB Mobile darüber, welche Verbindungen einen Nachtzuschlag erfordern.
Die Nachtzuschlagspflicht gilt für alle Reisenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Besitz eines GA, Halbtax, GA Night oder anderer Verbund- und Strecken-Abos sind. Ausnahme: Reisende mit eingeschränkter Mobilität benötigen mit gültiger Begleiterkarte (zusammen mit ihrer Begleitperson) nur einen einzigen Zuschlag.